Minden . In einem Brief an Bürgermeister Michael Jäcke und an die Spitzen der Stadtverordnetenversammlung fordert die Mindener Zweigstelle der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK), von einer Erhöhung der Gebühren für Sondernutzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen abzusehen. Eine Entscheidung darübe fällt am Donnerstag, den 6. Februar.

Anderenfalls würden die Kosten für Außengastronomie und für die Durchführung von kommerziellen und nichtkommerziellen Veranstaltungen steigen. Das müssten letztendlich die Mindener Bürgerinnen und Bürger sowie die Besucherinnen und Besucher über höhere Preise bezahlen und beeinträchtige die Attraktivität der Stadt Minden.

Die geplante Gebührenerhöhung für kommerzielle und nichtkommerzielle Veranstaltungen verursachen für die Veranstaltungsorganisation kaum noch tragbare Kosten, die ohnehin bereits beispielsweise durch Sicherheitsauflagen hoch seien und steigen. Die Organisatoren bewegen sich an der Schwelle von Durchführbarkeit und Undurchführbarkeit der Veranstaltungen. Vielmehr seien in der aktuell schwierigen konjunkturellen Phase Maßnahmen zur Unterstützung und nicht zur Belastung der Gewerbetreibenden notwendig.

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Die erzielbaren Mehreinnahmen wären vor dem Hintergrund des gesamten Haushaltsvolumens der Stadt Minden lediglich verhältnismäßig gering. Die Zusatzbelastungen für die einzelnen betroffenen Betriebe der Gastronomie wären hingegen angesichts der ohnehin schon bestehenden Herausforderungen sehr hoch. Teilweise seit längerer Zeit leerstehende, geschlossene oder vor der Schließung stehende Ladenlokale und Gastronomiebetriebe seien letztendlich auch Hinweise auf die schwierigen Rahmenbedingungen.

Gastronomie in Minden-Lübbecke erwartet Rückgang der Erträge

In der IHK-Herbstkonjunkturumfrage 2024 unter dem Minden-Lübbecker Gastgewerbe gaben rund 62 Prozent der Betriebe einen Rückgang der Umsätze im Jahr 2024 gegenüber 2023 und rund 77 Prozent eine Verschlechterung der Erträge an. Rund 69 Prozent erwarten für das laufende Jahr 2025 eine weitere Ertragsverschlechterung. Zu den größten Risiken für seine weitere wirtschaftliche Entwicklung zählt das Gastgewerbe im Mühlenkreis die Arbeitskosten (rund 85 Prozent), den Fachkräftemangel sowie die Energie- und Rohstoffpreise (jeweils rund 77 Prozent) und die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen (rund 46 Prozent). Rund 92 Prozent haben eine bis sechs offene Stellen.

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Die geplante Gebührenerhöhung stehe den langjährigen und umfangreichen Bemühungen der Stadt Minden zur Erhöhung der Attraktivität der Innenstadt wie beispielsweise der umfangreichen Sanierung der Fußgängerzone entgegen. Eine Erhöhung der Gebühren widerspreche auch vielen Zielen der „Stadtstrategie Minden 2032“ wie beispielsweise „Wir stärken unsere touristische Positionierung als Weserstadt mit historischen Wurzeln“, „Wir fördern die Sicherung und Entwicklung von Bestandsunternehmen vorausschauend“, „Wir fördern eine attraktive und durchmischte Angebots- und Nutzungsstruktur“ und „Wir bieten in der Innenstadt eine hohe Aufenthaltsqualität“.

Am 6. Februar 2025 entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über eine Erhöhung der Gebühren um 10 Prozent, nachdem sie bereits im Jahr 2023 um 20 Prozent heraufgesetzt worden sind.