Stemwede/Espelkamp. Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) lehnt die in Stemwede und Espelkamp geplanten Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes ab. In Stemwede soll der Satz von 417 auf 440 Prozent im Jahr 2026 und 450 Prozent im Jahr 2027 steigen, in Espelkamp von 422 auf 430 Prozent.

„Aufgrund der aktuellen Situation und der aktuellen Rahmenbedingungen müssen bei den Entscheidungen in den Räten und in den Beschlussvorlagen nicht nur die finanzielle Lage der Gemeinden, sondern auch die Lage der Wirtschaft und die Hebesätze in den niedersächsischen Nachbarkommunen berücksichtigt werden“, mahnt IHK-Geschäftsführer Karl-Ernst Hunting an. Die im Wettbewerb stehenden Unternehmen hätten oft nicht die Möglichkeit, ihre Preise zu erhöhen, um steigende Ausgaben auszugleichen, sondern würden interne Maßnahmen ergreifen.

Die im vergangenen Jahr für dieses Jahr erhoffte Konjunkturbelebung sei ausgeblieben. Für die Wirtschaft haben sich die Rahmenbedingungen nicht durchgreifend und nachhaltig verbessert und seien weiterhin kaum prognostizierbar. Gerade in der aktuell sehr schwierigen Zeit für die Unternehmen in Deutschland, von der sich die Unternehmen im Kreis Minden-Lübbecke und in Stemwede nicht abkoppeln können, sei jede Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes und sei jede weitere Belastung der Wirtschaft fatal.

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Vielmehr seien von allen staatlichen Ebenen von EU über Bund, Land, Kreis bis zu den Kommunen entgegengesetzte Signale dringend nötig und seit viel zu langer Zeit überfällig. Das werde mit steigender Eindringlichkeit und mit immer deutlicherem Ton nicht nur von den Interessenvertretungen der Wirtschaft, sondern auch von renommierten wissenschaftlichen Institutionen und Expertengremien bis zu den fachlichen Beratern der Bundesregierung so gesehen. Finanzmittel, die den Unternehmen jetzt entzogen werden, fehlen in den Betrieben für die Absicherung, für die Restrukturierung, für Innovationen und für die Erschließung neuer Auslandsmärkte.

Hinzu komme die beabsichtigte Anhebung der Grundsteuer B von 501 auf 725 Prozent im Jahr 2026 und 770 Prozent im Jahr 2027, die das Wohnen für Fachkräfte in Stemwede unattraktiver mache und den Unternehmen zusätzliche Finanzmittel entziehe. In Espelkamp soll die Grundsteuer B von 579 auf 753 Prozent erhöht werden.

Bislang wurden die Interessen der Wirtschaft in Stemwede sehr gut berücksichtigt

Die IHK erinnert in diesem Zusammenhang auch an die Ergebnisse der IHK-Standortumfrage für Stemwede aus dem Jahr 2022, denen in großen Teilen immer noch Gültigkeit zukomme. An ihr beteiligten sich in Stemwede 30 Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel und Dienstleistungen.

Mit der geplanten Erhöhung der Realsteuerhebesätze stellt die Gemeinde Stemwede massiv die – verglichen mit den anderen zehn Städten und Gemeinden in Minden-Lübbecke – seinerzeit herausragenden Ergebnisse infrage. In der Umfrage als sehr gut wurde die Berücksichtigung der Wirtschaftsinteressen in Stemwede durch die Kommunalpolitik und durch die Kommunalverwaltung bewertet. Jeweils 89 Prozent der Befragten stimmten dieser Feststellung zu oder voll zu. Für Politik und Verwaltung war das kreisweit der beste Wert.

IHK-Zweigstelle Minden richtete schon Anfang Dezember an Espelkamps Bürgermeister Henning Vieker

Anfang Dezember hatte sich bereits der Leiter der IHK-Zweigstelle Minden, Karl-Ernst Hunting, mit einem von IHK-Vizepräsident Christoph Barre (Geschäftsführender Gesellschafter der PRIVAT-BRAUEREI ERNST BARRE GMBH, Lübbecke) und den beiden IHK-Vollversammlungsmitgliedern Ulf Kattelmann (Geschäftsführender Gesellschafter der KADECO Sonnenschutzsysteme GmbH, Espelkamp) und Alexander Naue (Geschäftsführender Gesellschafter der Naue GmbH & Co. KG, Espelkamp) unterstützten Brief an Bürgermeister Dr. Henning Vieker gewandt.

Höhere Grundsteuer für gewerblich genutzte Grundstücke?

Fatal sei die in der Sitzungsvorlage genannte Möglichkeit, in Espelkamp differenzierte Hebesätze für die Grundsteuer B mit einer höheren Belastung gewerblich genutzter Grundstücke einzuführen. Die Einführung eines differenzierten Grundsteuer-B-Hebesatzes dürfte durch vier Urteile des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen vom 4. Dezember 2025 ein Stück in die Ferne gerückt sein.

Höhere Besteuerung von Gewerbegrundstücken verstößt gegen Steuergerechtigkeit

Mit differenzierten Hebesätzen werden unterschiedlich hohe Grundsteuerhebesätze für Wohngrundstücke und für Nichtwohngrundstücke, zu denen auch Grundstücke von Unternehmen gehören, festgelegt. Das Gericht entschied, dass eine höhere Besteuerung von Nichtwohngrundstücken gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoße. Eigentümer von Nichtwohngrundstücken würden ohne rechtlich tragfähigen Grund gegenüber den Eigentümern von Wohngrundstücken benachteiligt.

Rein fiskalische Zwecke würden sich nicht als Rechtfertigung höherer Hebesätze zulasten der Nichtwohngrundstücke eignen. Die beklagten Städte haben durch die Urteile zunächst auf unbestimmte Zeit Einnahmeausfälle und einen deutlich erhöhten Verwaltungsaufwand in Grundsteuerangelegenheiten.