Minden/OWL . „Wer vom Verlust seines Arbeitsplatzes betroffen ist, braucht Arbeitsgerichte, die gut erreichbar sind, rechtzeitig entscheiden und verlässlich handeln.“ Das sagt NRW-Justizminister Dr. Benjamin Limbach in einer Mitteilung seines Ministeriums. Es stammt vom 12. November, der Anlass war die Vorstellung des 28-seitigen Diskussionspapiers zur Strukturreform der Arbeitsgerichtsbarkeit.

Gleichwohl sich in dem Diskussionspapier viele nachvollziehbare Ansätze finden, die die Zukunftsfähigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit sichern, bezieht das aus dem Arbeitgeberverband Minden-Lübbbecke, der IG Metall, der IG Bauen-Agrar-Umwelt, der DGB-Rechtsschutz GmbH, der Kreishandwerkerschaft Wittekindsland und dem Anwaltverein Minden bestehende Bündnis zu einem zentralen Vorhaben Stellung.

Denn im Kern geht es darum, dass aus verschiedensten Gründen die Anzahl von 30 Arbeitsgerichten durch die Bündelung an größeren Standorten auf 17 Standorte heruntergefahren werden soll. Vor allem einen Grund führt das Justizministerium für seine Pläne an.

Viele Arbeitsgerichte verfügten über zu wenige Richter. Das gefährde im Krankheitsfall einen reibungslosen Ablauf. Das beschränke sich nicht nur für den Fall eines potenziellen Ausfalls eines Richters, sondern auch von Wachpersonal, sodass die Sicherheit nicht gewährleistet werden kann. Ähnliches gelte für den Ausfall von Rechtspflegern, wodurch Anliegen von Antragstellern nicht bearbeitet werden könnten. Zudem sei die Zahl der Prozesse in den vergangenen Jahren zurückgegangen und dementsprechend Personal abgebaut worden.

Dem Verlust der Leistungsfähigkeit an den Standorten begegnet das Land jedoch nicht mit Neueinstellungen oder anderweitigen Investitionen in die Infrastruktur – außer am Standort Minden -, sondern durch Zentralisierung. Denn nach Auffassung des Ministeriums würde die Anzahl der Verfahren in Zukunft weiter abnehmen.

Bielefeld soll das zentrale Arbeitsgericht für OWL werden

Von daher sollen in OWL die Arbeitsgerichte Minden, Detmold, Herford, Paderborn und Bielefeld am Standort Bielefeld zusammengelegt werden. Der Standort in Herford soll – womöglich aufgrund der räumlichen Nähe zu Bielefeld -, komplett aufgegeben werden. An den anderen „Satelliten“ würden Verfahren nicht mehr im Dauerbetrieb, sondern an sogenannten Gerichtstagen verhandelt werden. Sprich: Ein Richter kommt aus Bielefeld für einen Tag ans Arbeitsgericht Minden, Paderborn oder Detmold.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund OWL (DGB OWL) kritisiert das Vorgehen in einer Stellungnahme: „Erfahrungen mit anderen Gerichten und in anderen Bundesländern lassen befürchten, dass Arbeitnehmende in Zukunft noch länger auf eine Verhandlung warten müssen.“ Ferner fordert der DGB OWL: „Anlaufstellen für Rechtssuchende müssen flächendeckend in ganz OWL wohnortnah vorhanden sein.“

Anzahl der Arbeitsgerichtsverfahren werden eher steigen als abnehmen

Dieser Argumentation folgt auch das Bündnis in Minden-Lübbecke. Das wandte sich nun mit einem Schreiben an Limbach sowie den Rechtsausschuss des Landtages. In diesem widerspricht man der Erwartung, dass die Anzahl der Arbeitsgerichtsverfahren weiter sinken würde. Ganz im Gegenteil – durch die Transformation der Wirtschaft werde die Anzahl steigen und in Minden verzeichnete man in beiden zurückliegenden Jahren durchschnittlich einen Anstieg im zweistelligen Prozentbereich.

„Die hier vorzufindende Wirtschaftsstruktur sichert auch zukünftig stabil hohe Fallzahlen in der Arbeitsgerichtsbarkeit und wird mit der Transformation der Industrie zunehmend weiter an Bedeutung gewinnen. So waren auch schon in den letzten Jahren zweistellige Zuwachsraten bei den Verfahrenseingängen am Arbeitsgericht Minden zu verzeichnen“, heißt es in dem Schreiben.

Kompetenzverlust droht – ehrenamtliche Richter kennen die Strukturen, die Kultur und die Akteure

Zudem bekräftigt das Bündnis die hohe Effizienz am Arbeitsgericht Minden – maßgeblich auch basierend auf der Arbeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern. Gerade für diese sei eine wohnortnahe Präsenz in Minden für die Übernahme des Ehrenamts wichtig. Zusammenfassend heißt es: „Sowohl die hauptamtlichen als auch die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sind Teil des regionalen, öffentlichen Lebens und kennen teilweise seit vielen Jahren die Strukturen, die Kultur und die Akteure, was durch die nachgewiesene besondere Effizienz der Verfahrensbewältigung am Arbeitsgericht Minden für die Vergangenheit nachdrücklich belegt wird.“

Zudem sei eine dauerhafte Präsenz des Arbeitsgericht Minden ein echter Standortfaktor, garantiere in der „NRW-Randregion“ eine über Jahrzehnte gewachsene Standort- und Gerichtsstruktur und mache die Region für die starken Unternehmen aus allen Branchen attraktiv. Die geplanten Gerichtstage kritisiert das Bündnis als „organisatorisch anfällig“ und verweist wie der DGB OWL auf negative Erfahrungen in anderen Bundesländern wie Bayern oder Brandenburg.

Für die Arbeitsgerichts-Bezirke Münster und Hagen ist jeweils eine Außenstelle geplant

Und um auf den eingangs aufgegriffenen Punkt von Justizminister Limbach zurückzukommen, führt das Bündnis aus Minden-Lübbecke die Entfernungen im ländlich geprägten Flächenkreis ins Feld. Zum Beispiel beträgt die Entfernung vom nördlichen Petershagen bis nach Bielefeld mehr als 80 Kilometer mit einer Fahrzeit von über einer Stunde. Auch innerhalb des Kreisgebiets müssten Menschen schon erhebliche Strecken in Kauf nehmen, um zum Arbeitsgericht nach Minden zu kommen. Die Verlagerung nach Bielefeld würde diese Situation noch einmal verschärfen.

Übrigens: Der Arbeitsgerichtsbezirk Bielefeld wäre neben Münster NRW-weit der größte – und das laut Diskussionspapier dann ohne Außenstelle. In anderen Bezirken – auch in kleineren – sind diese jedoch geplant. Beispielsweise im Bezirk Hagen mit einer Außenstelle in Siegen und im ungefähr gleichgroßen Bezirk Münster mit einer Außenstelle in Bocholt.

Im Januar 2026 soll der Landesregierung das Gesetz zur Entscheidung vorgelegt werden.

Infobox: Die folgenden Unterzeichner fordern daher einen ständigen Außenkammerstandort in Minden

  • Robert Falch, Vorstandsvorsitzender AGV Minden-Lübbecke
  • Andreas Bilz, 1. Bevollmächtigter und Kassierer der IG Metall Minden
  • Clea Stille, Regionsgeschäftsführerin DGB Ostwestfalen-Lippe
  • Axel Müller, Rechtsschutzsekretär DGB Rechtsschutz GmbH, Büro Minden
  • Gianpaolo Mosca, Gewerkschaftssekretär Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
  • Martina Hannen, Geschäftsführerin Kreishandwerkerschaft Wittekindsland
  • Jens Wölke, 1. Vorsitzender Anwaltverein Minden e.V.