Bielefeld . Künstliche Intelligenz (KI) birgt für Unternehmen auch in Ostwestfalen große Chancen, aber auch einige Risiken – und Pflichten. Über konkrete Auswirkungen der vom EU-Parlament verabschiedeten KI-Verordnung informiert die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen (IHK) in einer kostenfreien Online-Veranstaltung am 10. Dezember von 10 bis 11 Uhr. Die ersten Regelungen des Gesetzes treten im Februar in Kraft.

Dann sind bestimmte KI-Anwendungen mit einem „unannehmbaren Risiko“ verboten. Weitere Stufen der Verordnung werden im August 2025 und im August 2026 wirksam. Was das KI-Gesetz für Betriebe bedeutet, wird Dr. Daniel Wittig in der Veranstaltung erläutern. Der Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Partner bei Brandi Rechtsanwälte in Paderborn informiert unter dem Titel „Was regelt die KI-Verordnung und bin ich davon betroffen?“ umfassend über das Gesetz und wird Fragen beantworten. „Für Unternehmen ist es essenziell, die konkreten Auswirkungen der KI-Verordnung zu verstehen und sich auf die bevorstehenden Veränderungen vorzubereiten“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführerin Petra Pigerl-Radtke.

„Eine der größten Chancen des Einsatzes von KI liegt in der Effizienzsteigerung.“ Petra Pigerl-Radtke

Die Einsatzmöglichkeiten von KI erstrecken sich in Unternehmen von automatisierten Produktionsprozessen und Unterstützung im Personalbereich über personalisierte Kundenansprachen bis hin zu Analysen großer Datenmengen. „Eine der größten Chancen des Einsatzes von KI liegt in der Effizienzsteigerung“, erklärt Pigerl-Radtke. „Viele Arbeitsprozesse, die bisher manuell erledigt wurden, lassen sich durch KI automatisieren. Dies spart Zeit und Kosten.“ Zum Beispiel könnten Chatbots in der Kundenkommunikation rund um die Uhr Anfragen bearbeiten. In der Produktion optimierten intelligente Algorithmen den Einsatz von Ressourcen und könnten Fehler reduzieren.

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„Ein weiterer Vorteil ist die Fähigkeit, große Datenmengen zu analysieren und daraus wertvolle Erkenntnisse zu gewinnen“, ergänzt Benjamin Schattenberg, Referent für Technologie, Innovation und Nachhaltigkeit bei der IHK . „Unter-nehmen können dadurch präzisere Vorhersagen treffen, etwa zur Marktentwicklung oder zum Verhalten ihrer Kunden.“ Dies biete Potenziale vor allem in Marketing und Vertrieb. Durch gezielte Auswertungen ließen sich Kampagnen besser auf die Bedürfnisse der Zielgruppe zuschneiden, was idealerweise zu höheren Umsätzen und auch zufriedeneren Kunden führe. „KI kann zudem dazu beitragen, Innovationen schneller voranzutreiben“, sagt Schattenberg.

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Es gibt aber auch Risiken: „Eines der größten Probleme ist die Abhängigkeit von Daten. KI-Systeme funktionieren nur so gut, wie die Daten, mit denen sie gefüttert werden“, stellt Schattenberg fest. „Sind diese Daten fehlerhaft oder unvollständig, können die Ergebnisse irreführend sein. Dies kann fatale Konsequenzen haben, etwa wenn ein Algorithmus falsche Entscheidungen trifft, weil er auf unzuverlässigen Daten basiert.“ Auch die ethische Verantwortung sei ein wichtiger Aspekt: „KI-Systeme treffen Entscheidungen, die für Menschen weitreichende Konsequenzen haben können. Etwa in der Personalrekrutierung oder bei der Kreditvergabe. Wenn diese Systeme auf unbewusste Vorurteile in den verwendeten Daten treffen, besteht die Gefahr, dass sie diskriminierende Entscheidungen fällen“, erklärt Schattenberg und konstatiert: „Unternehmen müssen daher im Sinne der Verordnung sicherstellen, dass ihre KI-Anwendungen transparent und fair sind.“

Informationen und Anmeldungen zur Online-Veranstaltung „Was regelt die KI-Verordnung und bin ich davon betroffen?“ am Dienstag, 10. Dezember, erfolgen über die Internetseite der IHK Ostwestfalen .