Minden-Lübbecke . Nun kommt die Politik mit der angekündigten, in sperrige Worte gekleideten „Reform der Arbeitsgerichtbarkeit“ dem Wunsch vieler Wirtschaftsakteure nach einem Abbau der Bürokratie nach und dann ist das auch wieder nicht richtig.

Sicher, weniger Bürokratie ist gut. Aber unausgesprochen wünscht sich das Bündnis aus den im Arbeitgeberverband Minden-Lübbecke organisierten Unternehmern, verschiedener Gewerkschaften und Unterorganisationen sowie der Anwaltschaft sicher ebenfalls in den Abläufen. Aber, das, was die Landesregierung sehr wahrscheinlich in Kürze beschließen wird, stößt auf massive Kritik.

Worum geht es bei der Reform der Arbeitsgerichtsbarkeit?

Im Kern soll die Anzahl der Arbeitsgerichte massiv heruntergefahren werden. Aktuell gibt es 30 über das ganze Bundesland nach geographischen Gesichtspunkten verteilte Gerichtstandorte, an denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Streitigkeiten durch einen Urteilsspruch oder durch einen Vergleich unabhängig klären lassen können. Bald sollen es neben zwei Landesarbeitsgerichten an den beiden Standorten Düsseldorf und Hamm noch 17 weitere Satelliten geben – an denen dann sogenannte Gerichtstage abgehalten werden sollen.

Auf ganz NRW gesehen, macht die Reform womöglich Sinn, OWL aber ist von dieser hart getroffen. Die Gerichte Minden, Detmold, Herford und Paderborn sollen bis 2031 geschlossen werden, stattdessen soll in Bielefeld ein vereinigtes Arbeitsgericht entstehen.

Schon im November führte das Minden-Lübbecker Bündnis im Rahmen der Verbändeanhörung des NRW-Justizministeriums an, dass der Weg aus Petershagen nach Bielefeld mit dem PKW bis zu eineinhalb Stunden in Anspruch nehmen könne. Der zeitliche Aufwand mit dem öffentlichen Nahverkehr im ländlich geprägten Raum sei noch viel größer. Die Kritik der langen Wege trifft auch auf andere Regionen in OWL zu.

Nun, Ende März soll über den Gesetzentwurf entschieden werden und deshalb wendet sich das Mühlenkreis-Bündnis nochmals an die Landesregierung, namentlich direkt an Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) und Justizminister Benjamin Limbach (Grüne). In einem vierseitigen Schreiben sprechen Arbeitgeber, Gewerkschaften und Anwälte aus Minden-Lübbecke von „einem fatalen Signal für den Rechtsstaat im Hinblick auf die gebotene Bürgernähe der Arbeitsgerichtsbarkeit und für das Zugehörigkeitsgefühl zum Land Nordrhein-Westfalen in der Region Ostwestfalen-Lippe und insbesondere im Kreis Minden-Lübbecke für die Bürgerinnen und Bürger“.

„Als Arbeitgeberverband rufen wir alle Unternehmerinnen und Unternehmen der Region Minden-Lübbecke auf, ihre Kontakte nach Düsseldorf zu nutzen – wenn in Minden nicht zumindest ein Außenkammerstandort erhalten bleibt, kann von bürgernaher Arbeitsgerichtsbarkeit nicht mehr die Rede sein", appelliert Robert Falch, ehrenamtlicher Vorsitzender des Arbeitgeberverbandes MInden-Lübbecke. Foto: MINDA Industrieanlagen
„Als Arbeitgeberverband rufen wir alle Unternehmerinnen und Unternehmen der Region Minden-Lübbecke auf, ihre Kontakte nach Düsseldorf zu nutzen – wenn in Minden nicht zumindest ein Außenkammerstandort erhalten bleibt, kann von bürgernaher Arbeitsgerichtsbarkeit nicht mehr die Rede sein”, appelliert Robert Falch, ehrenamtlicher Vorsitzender des Arbeitgeberverbandes MInden-Lübbecke. Foto: MINDA Industrieanlagen

Weiter kritisiert das Bündnis, dass in der Region OWL etwas mehr als 2 Millionen Menschen leben. Also ein Neuntel der 18 Millionen in NRW. Zudem müsste der eine Standort in Bielefeld unter allen Standorten in NRW die größte Fläche abdecken. Kurz gesagt: das Bündnis fordert die Erhöhung von geplanten 17 auf 18 Standorte in NRW – und diesen einen zusätzlichen am besten in Minden.

„Die Sicherstellung einer angemessenen Repräsentanz der Region OWL ist insbesondere auch zum Entgegenwirken eines in der Bevölkerung nachteilig wahrgenommenen Stadt-Land-Gefälles und einer verstärkt-gefühlten Abgehängtheit als ländlicher Raum dringend anzuraten und im Landesinteresse angezeigt“, begründet das Bündnis.

Und warum ausgerechnet Minden? Dazu blickt das Bündnis auf die Zahlen. Zum einen gab es in Minden in den zurückliegenden Jahren mehr Verfahren und höhere Steigerungsraten, und darüber hinaus würde der Kreis Minden-Lübbecke ein höheres BIP aufweisen als die Kreise Paderborn und Lippe. In Detmold und Paderborn sollen dem Gesetzentwurf zufolge wie in Minden nur noch vereinzelte Gerichtstage stattfinden.

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Die Streichung des Arbeitsgerichtsstandortes Minden wäre nicht nur für Minden-Lübbecke sondern auch für ganz Nordrhein-Westfalen ein fataler Fehler – immerhin bildet das landeseigene Justizzentrum mitten in Minden mit Verwaltungs-, Amts- und Arbeitsgericht ein nicht zu unterschätzendes Identifikationsmerkmal der Einwohnerinnen und Einwohner unseres Mühlenkreises mit ihrem Bundesland", sagt Christoph Barre, der Vorsitzende der InteressenGemeinschaft Standortförderung MInden-Lübbecke. Foto: Privatbrauerei Ernst Barre
Die Streichung des Arbeitsgerichtsstandortes Minden wäre nicht nur für Minden-Lübbecke sondern auch für ganz Nordrhein-Westfalen ein fataler Fehler – immerhin bildet das landeseigene Justizzentrum mitten in Minden mit Verwaltungs-, Amts- und Arbeitsgericht ein nicht zu unterschätzendes Identifikationsmerkmal der Einwohnerinnen und Einwohner unseres Mühlenkreises mit ihrem Bundesland”, sagt Christoph Barre, der Vorsitzende der InteressenGemeinschaft Standortförderung MInden-Lübbecke. Foto: Privatbrauerei Ernst Barre

Dass die Reform bis Ende 2030 erfolgreich umgesetzt werden kann, bezweifelt das Minden-Lübbecker Bündnis und schätzt ein: „Sowohl mit Blick auf den im Referentenentwurf gesetzten Zeitplan als auch auf die in Zukunft drohende schlechtere Haushaltslage des Landes erscheint es nicht realistisch, dass es bis Ende 2030 gelingt, den bisherigen Standort des Arbeitsgerichts Bielefeld so auszubauen, so dass die bis dahin aufzulösenden Organisationen der bisherigen Arbeitsgerichte Detmold, Herford, Minden und Paderborn dort rechtzeitig untergebracht werden können“ und regt daher einen „Risiko-Puffer in Minden“ an.

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In ihrer Funktion als Sprecherin für Rechtspolitik der Grünen-Fraktion lobt Dagmar Hanses den Gesetzesentwurf, der dazu führe, „dass die Arbeitsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen auch künftig in arbeitsfähigen, leistungsstarken Teams arbeiten kann und für die Bürgerinnen und Bürger verlässlich erreichbar bleibt. Vor allem aber hebt sie die „Einbeziehung von Personal- und Richtervertretungen, Anwaltschaft, Gewerkschaften sowie weiterer Verbände“ im vorgeschalteten Beteiligungsprozess hervor. Durch diesen hätten „vielfältige Perspektiven und praktische Erfahrungen frühzeitig berücksichtigt werden“ können. Ihre Kollegin von der CDU-Fraktion, Angela Erwin, betont insbesondere die schlankere Struktur bei gleichbleibender Leistungsfähigkeit der Arbeitsgerichte durch die Reform.

DGB kritisiert: „Ernsthafte inhaltliche Auseinandersetzung mit vorgetragenen Argumenten nicht erkennbar“

Sehr scharf kritisiert vor allem die Arbeitnehmerseite den Beteiligungsprozess beziehungsweise dessen Ergebnis. So erklärte der DGB NRW schon im Januar: „Zwischen dem Eckpunktepapier vom November 2025 und dem nun vor liegenden Gesetzentwurf vom Februar 2026 sind zahlreiche Stellungnahmen eingegangen. Insbesondere der DGB NRW sowie weitere Verbände und Institutionen haben umfassend und fundiert auf erhebliche Bedenken hingewiesen und konkrete Änderungsvorschläge unterbreitet. Leider ist festzustellen, dass diese zentralen Kritikpunkte und Hinweise im Gesetzentwurf weitgehend unberücksichtigt geblieben sind. Eine ernsthafte inhaltliche Auseinandersetzung mit den vorgetragenen Argumenten ist nicht erkennbar. Statt substanzieller Anpassungen wurde lediglich eine marginale Korrektur vorgenommen.“

Vorschläge aus Minden-Lübbecke übergangen?

Moderater in der Tonalität, aber nicht minder scharf in der Sache, wendet sich das Minden-Lübbecker Bündnis um den Arbeitgeberverband an Henrik Wüst und kritisiert das Ergebnis des Beteiligungsprozesses ebenfalls: „Wir haben bereits die im sog. ’Diskussionspapier’ vom 12.11.2025 eröffnete Beteiligungsmöglichkeit ausgiebig genutzt. Umso bedauerlicher ist es, dass die im Rahmen unserer Eingabe vom 24.11.2025 sowie in den Stellungnahmen des Landrates des Kreises Minden-Lübbecke, des Bürgermeisters der Stadt Minden sowie des Direktors des Arbeitsgerichts Minden vorgebrachten Argumente für die Einrichtung von auswärtigen Kammern in Minden in dem nun vorliegenden Referentenentwurf eines Gesetzes für eine moderne, bürgernahe und zukunftsfähige Arbeitsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen keine Berücksichtigung gefunden haben.“