Paderborn/Lippe. Die Bundesregierung möchte das Elterngeld neu ordnen. Väter sollen sich stärker an der Betreuung beteiligen, gleichzeitig soll die maximale Bezugsdauer von 14 auf zwölf Monate sinken. Für kleine und mittlere Betriebe – insbesondere im Handwerk -, stellt sich damit eine praktische Frage: Was bedeutet die Reform für die Personalplanung? Eine von der Kreishandwerkerschaft veröffentlichte Umfrage unter den 151 Innungsbetrieben offenbart erhebliche Bedenken.

Ziel der Bundesregierung ist es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärker fördern und die Betreuung von Kindern partnerschaftlicher zwischen Müttern und Vätern verteilen. Nach dem derzeit diskutierten Gesetzentwurf soll dafür das Elterngeld neu geordnet werden. Vorgesehen ist ein Modell, bei dem jedem Elternteil drei Monate vorbehalten bleiben, während sechs weitere Monate flexibel zwischen den Eltern aufgeteilt werden können. Gleichzeitig soll die maximale Bezugsdauer von bisher 14 auf zwölf Monate sinken. Mindest- und Höchstbetrag sollen dagegen steigen. Der Entwurf befindet sich noch im politischen Verfahren, Vorschläge verschiedener Interessengruppen möglicherweise noch berücksichtigt werden.

Für die Kreishandwerkerschaft Paderborn-Lippe sind weder die Höhe des Elterngeldes noch die Dauer der Elternzeit entscheidend. 151 Innungsbetriebe aus Paderborn und Lippe haben sich innerhalb weniger Tage an einer Umfrage zur geplanten Reform beteiligt. 75 Prozent bewerten den Reformentwurf als problematisch, 42 Prozent davon sogar als sehr problematisch. Es gibt also grundlegende Bedenken.

Handwerk sieht Personalplanung unter Druck

Das große Ganze unterstützt die Kreishandwerkerschaft dabei ausdrücklich, wie Mickel Biere deutlich macht. „Wir unterstützen selbstverständlich das Ziel, Familien eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zu ermöglichen. Politik muss aber gleichzeitig die Realität unserer Betriebe im Blick behalten“, betont der Kreishandwerksmeister.

Gerade für kleinere Betriebe sei der Ausfall einzelner Beschäftigter schwer zu kompensieren. Die durchschnittliche Betriebsgröße der befragten Unternehmen läge bei sieben Beschäftigten. Wenn eine Fachkraft über einen längeren Zeitraum ausfällt, ist das deshalb nicht nur eine Frage der Personalverwaltung. Es kann unmittelbar um Aufträge, Termine und die Belastung der übrigen Mitarbeiter gehen.

„Nicht zuletzt laufen in jedem Betrieb die Fixkosten unverändert weiter – auch wenn während der Elternzeit keine Lohnkosten für den Betrieb entstehen.“ Michael H. Lutter.

66 Prozent der befragten Betriebe erwarten nach eigenen Angaben bei einer längeren Elternzeit männlicher Beschäftigter eine starke oder sehr starke Betroffenheit. Als mögliche Folgen nennen die Unternehmen zusätzliche Personalengpässe, eine höhere Belastung der Belegschaft, Verzögerungen bei der Auftragsabwicklung sowie Schwierigkeiten bei Einsatz- und Urlaubsplanung. 60 Prozent rechnen zudem mit Umsatzeinbußen. „Nicht zuletzt laufen in jedem Betrieb die Fixkosten unverändert weiter – auch wenn während der Elternzeit keine Lohnkosten für den Betrieb entstehen“, sagt Hauptgeschäftsführer Michael H. Lutter.

Fachkräftesicherung braucht Vereinbarkeit

Die Diskussion zeigt allerdings auch ein grundsätzliches Dilemma: Familienfreundliche Arbeitsbedingungen sind längst ein Instrument der Fachkräftesicherung . Die Bundesagentur für Arbeit weist ausdrücklich darauf hin, dass Unternehmen mit einer familienorientierten Personalpolitik erfahrene und qualifizierte Beschäftigte besser im Betrieb halten können. Flexible Arbeitszeiten, Unterstützung bei der Kinderbetreuung und ein guter Kontakt während der Elternzeit können demnach Motivation und Bindung stärken. Gerade im Wettbewerb um Fachkräfte wird Vereinbarkeit damit zum Standort- und Wettbewerbsfaktor.

Auch das eher als arbeitgebernah geltende und beim Institut der deutschen Wirtschaft (IW) angesiedelte Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) ordnet Vereinbarkeit von Familie und Beruf als wichtigen Hebel für die Mitarbeiterbindung ein. Eine aktuelle KOFA-Studie zum Fachkräftemangel in kleinen und mittleren Unternehmen verweist unter anderem darauf, dass Unterstützung bei Kinderbetreuung und Pflege die Fluktuation senken kann.

Das Problem aus Sicht des Handwerks liegt deshalb weniger im Ziel als in der Umsetzung. Familienfreundlichkeit kann helfen, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Für einen Betrieb mit sieben Beschäftigten kann eine zusätzliche oder längere Abwesenheit aber gleichzeitig eine erhebliche organisatorische Herausforderung darstellen.

DGB kritisiert andere Seite der Reform

Dass die geplante Reform nicht nur bei Arbeitgeberverbänden auf Kritik stößt, zeigt ein Blick auf die Gewerkschaften. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt grundsätzlich einen zusätzlichen Monat für Väter. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack kritisiert jedoch, dass die Bundesregierung gleichzeitig die Bezugsdauer verkürzen und die Beträge nur geringfügig anheben wolle. Damit werde das Ziel einer partnerschaftlicheren Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit aus Sicht des DGB nicht ausreichend unterstützt.

Auch die nah am Beamtenbund agierende „dbb bundesfrauenvertretung“ argumentiert in eine ähnliche Richtung: Mehr Väterbeteiligung sei grundsätzlich richtig. Solange es aber vielerorts an ausreichenden Kita- und Betreuungsangeboten fehle, müsse das Elterngeld flexibel bleiben, statt die Bezugszeiten zu verkürzen. Die „bundesfrauenvertretung“ setzt sich echte Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern ein, vor allem durch die entstehenden Nachteile durch die Doppelbelastung von Beruf und Familie und dem herrschenden Gender Gap.

Damit verlaufen die Fronten weniger eindeutig, als es die Kritik aus dem Handwerk zunächst vermuten lässt. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite setzen unterschiedliche Schwerpunkte, teilen aber zumindest ein Grundproblem: Vereinbarkeit funktioniert nicht allein über gesetzliche Ansprüche. Sie braucht auch betriebliche und gesellschaftliche Rahmenbedingungen, die in der Praxis funktionieren.

IHK informiert Unternehmen – regionale Position fehlt bislang

Eine konkrete Stellungnahme der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld oder der Handwerkskammer OWL zu den aktuellen Reformplänen war bei der Recherche nicht auffindbar. Die IHK Ostwestfalen informiert Unternehmen allerdings ausführlich über die geltenden Regelungen zu Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld. Dort wird unter anderem erläutert, wie Elternzeit beantragt wird und welche aktuellen Regelungen beim Elterngeld gelten.

„Wir unterstützen selbstverständlich das Ziel, Familien eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zu ermöglichen.“ Mickel Biere

Auch die Handwerkskammer OWL beschäftigt sich mit der Frage, wie Betriebe angesichts des Fachkräftemangels neue Zielgruppen erreichen und Beschäftigte langfristig binden können. Flexible Ausbildungswege und Teilzeitausbildung gehören dabei bereits zum Instrumentarium der regionalen Handwerksorganisation.

Auch, wenn während der Elternzeit keine Lohnkosten anfallen, ist die Belastung für die oftmals kleineren Handwerksbetriebe enorm, kritisiert Michael H. Lutter, der Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Paderborn-Lippe. Foto: Kreishandwerkerschaft Paderborn-Lippe
Auch, wenn während der Elternzeit keine Lohnkosten anfallen, ist die Belastung für die oftmals kleineren Handwerksbetriebe enorm, kritisiert Michael H. Lutter, der Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Paderborn-Lippe. Foto: Kreishandwerkerschaft Paderborn-Lippe

Das passt zu einem größeren Trend im Handwerk: Angesichts des Fachkräftemangels müssen Betriebe ihre Arbeitsbedingungen zunehmend an unterschiedliche Lebenssituationen anpassen. Die Handwerkskammer OWL beziffert den Fachkräftebedarf in der Region in einer früheren Erhebung auf mehr als 20.000 fehlende Arbeitskräfte im Handwerk . Fachkräftesicherung ist damit längst eine Frage der Mitarbeiterbindung .

Was kleine Betriebe von der Politik erwarten

Für die Kreishandwerkerschaft Paderborn-Lippe steht deshalb die praktische Seite der Reform im Mittelpunkt. „Unsere Betriebe kämpfen bereits heute mit Fachkräfteengpässen bei gleichzeitig hoher Auslastung. Wenn zusätzliche Ausfallzeiten hinzukommen, trifft das kleine und mittlere Handwerksbetriebe unmittelbar“, sagt Lutter.

Die Kreishandwerkerschaft hat die Ergebnisse ihrer Umfrage nach eigenen Angaben an Bundesfamilienministerin Karin Prien geschickt. Sie will damit auf die Auswirkungen aufmerksam machen, die eine veränderte Elterngeldregelung auf Betriebe vor Ort haben könnte.

Der Wunsch nach mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf dürfte dabei Konsens sein. Die Bundesregierung begründet die Reform gerade mit dem Ziel, die Partnerschaftlichkeit zu erhöhen. Auch Gewerkschaften und Wirtschaftsverbände erkennen die Bedeutung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen für den Arbeitsmarkt. Strittig ist vielmehr, wie viel Flexibilität Familien brauchen, welche Verantwortung Arbeitgeber schultern können – und an welchen Stellen politische Vorgaben für kleine Betriebe an praktische Grenzen stoßen.

Für das Handwerk in Paderborn und Lippe ist die Antwort klar: Die Politik sollte diese betriebliche Realität bei der weiteren Beratung des Gesetzentwurfs stärker berücksichtigen. Der Gesetzentwurf ist noch nicht beschlossen. Die Bundesregierung hat selbst darauf hingewiesen, dass sich im weiteren Verfahren Änderungen ergeben können.


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